Allgemeine Ladevertragsbedingungen
(Stand 27.03.2023)
1. Leistungen
1.1 Der Ladestationsbetreiber räumt dem Kunden (Nutzer) den Zugang und die Nutzung an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. der Belieferung mit Strom zum Zwecke des Aufladens seines Elektrofahrzeugs ein, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit einem Ladepunkt der Ladestation verbunden hat. Der Vertrag dient der einmaligen Ad-hoc-Belieferung mit Strom.
1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Nutzer hat vorab das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein.
1.3 Der Kunde kann den Ladevorgang jederzeit beenden. Der Ladevorgang endet mit Entnahme des Ladekabels. Abgerechnet werden jeweils optional ein Startpreis, die bis zum Trennen des Ladekabels vergangene Zeit sowie die Stromabgabemenge.
1.4 Der Ladestationsbetreiber verwendet an den Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2- freies Energieprodukt auf Basis regenerativer Energiequellen.
1.5 Gem. Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) ist der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig. Bei der einphasigen Nutzung des Fahrzeugstroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung darf die Bemessungsscheinleistung mit maximal 20 A nicht überschritten werden.
2. Anzeige des Messergebnisses und Abrechnung
Das Messergebnis wird dem Kunden nach Ende des Ladevorgangs auf dem Display der Ladestation angezeigt (soweit vorhanden). Zusätzlich ist ein Abruf der Messwerte per Webzugang zeitnah möglich. Über die Abrechnung des Ladevorgangs erhält der Kunde bei Zahlung über eine Girokarte einen Nachweis im Verwendungszweck des Umsatzes.
3. Datenschutz
Der Ladestationsbetreiber oder beauftragte Dienstleister verarbeitet die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.
4. Gerichtstand
Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Ladestationsbetreibers, sofern der Kunde Kaufmann und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
5. Leistungsbefreiung bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten
Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Ladestationsbetreiber von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt ebenfalls bei technischen Störungen des Ladepunktes sowie bei physischer Nichterreichbarkeit durch temporäre Absperrungen.
6. Haftung
6.1 Der Ladestationsbetreiber haftet in den Fällen der Ziffer 5. nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen kann der Kunde nur gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt der Ladestationsbetreiber auf Anfrage mit.
6.2 Die Parteien haften gegenseitig, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung von Personen oder wesentlicher Vertragspflichten handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.
6.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der Parkordnung und die Beachtung der Höchstparkdauer selbst verantwortlich. Der Ladestationsbetreiber haftet nicht für Vertragstrafen aus Verstößen des Kunden gegen die Parkordnung.
6.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6.5 Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Satz 1 gilt nicht im Rechtsverkehr mit Privatkunden.
6.6 Die Vereinbarungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien.
7. Vertragspartner
Ladestationsbetreiber: Sun2charge GmbH; Koblenzer Str. 24; D-65558 Heistenbach
HRB 28467; AG Montabaur; Geschäftsführer: Matthias Busch
UID-Nr.: DE352418699
Kontakt: sun@sun2charge.de